Neugestaltung
Ziel der Neugestaltung und Offenlegung
des Darmbachs ist, die ökologische Situation und den Hochwasserschutz
zu verbessern und ihn für Anlieger und Spaziergänger
erlebbar zu machen. Der Abschnitt
an der Lichtwiese
umfasst den Darmbach
zwischen Brücke Heinrichstraße und Einlauf in die
vorhandene Verrohrung oberhalb der Kleingärten.
Die
wasserrechtliche erforderliche Plangenehmigung wurde vom Regierungspräsidium am 03.04.2007 erteilt.
Die vorhandene
Verrohrung im Bereich des Kleingärtnervereins und die unterhalb
angrenzende Betonrinne soll über
eine Länge von rd. 450 m naturnah ausgebaut
werden. Es ist der Neubau einer Brücke bei der Kreuzung
Schnampelweg und eines Steges bei der Kreuzung mit dem Fußweg
zwischen Petersenstraße und Vivarium vorgesehen.
Es wurden im Bereich Lichtwiese zunächst mehrere
Trassenvarianten betrachtet. Der Planungsbeirat hat empfohlen,
dass die Variante mit dem geringstem Flächenverbrauch im
Kleingartengelände weiter verfolgt werden soll.
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Ausschnitt
Kleingartenanlage (wasserrechtliche Plangenehmigung) |
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Kleingartenanlage
Die ausgewählte Variante beansprucht
die Fläche
von 6 Kleingartenparzellen, die verlegt oder aufgegeben werden
mussten, sowie kleinere Wege- und Grünflächen.
(siehe
auch Frühere Planungsstufen)
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| Auslauf des Darmbaches nach der Kleingartenanlage |
Finanzierung
Für die Finanzierung der Gewässermaßnahme
ist eine nahezu komplette Fremdfinanzierung vorgesehen.
Projekte
zur Renaturierung von Bächen können aus dem Landesprogramm "Naturnahe
Gewässer" und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe
gefördert werden. Außerdem können Eigenleistungen bei der Bauleitung und durch Grundstücke eingebracht werden. Damit wurde eine Finanzierung außerhalb
des städtischen Haushalts zu 90 % möglich.
1. Bauabschnitt
Schnampelweg bis Fußgängerbrücke
Da in den Jahren 2007 bis 2010 für das Renaturierungsprojekt im Landesprogramm Naturnahe Gewässer keine Mittel bereitstanden, wurde ein 1. Bauabschnitt gebildet, der aus vorhandenen Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe und Eigenleistungen finanziert ist.
Der 1. Bauabschnitt umfasst die Offenlegung im Kleingartenbereich und der anschließenden Wiese sowie die Renaturierung des tief eingeschnittenen betonierten Bachbetts.
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Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese (wasserrechtliche Plangenehmigung) |
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Naturnaher Ausbau
Im Untersuchungsbereich ist
der Darmbach stark anthropogen überformt, die Gewässerstruktur ist überwiegend
naturfern. Die Gewässerstrukturgütekarte des Landes
Hessen weist dem Darmbach im Planungsgebiet Strukturgüteklassen
von 5 und 7 “stark bis vollständig verändert“ zu.
(Es gibt 7 Strukturgüteklassen von 1 „naturnah, unverändert“ bis
7 „vollständig verändert“).
Die Bauwerke der vorhandenen Verrohrung
werden am Ein- und Auslauf abgebrochen und auch die Verrohrung
wird abgebrochen bzw. in dafür geeigneten Abschnitten verdämmt.
Der Lauf des Darmbachs wird zwischen
Verrohrung und Heinrichstraße verlegt, die Bachsohle wird
verbreitert und die Böschungen werden abgeflacht.
Die Ableitung des Bemessungshochwassers
von Q = 4,5 m³/s erfordert bei einer mittleren Sohlbreite von
2,1 m, eine Gerinnetiefe von ca. 1,50 m und ein Sohlgefälle
von I S =4,6 ‰.
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Entwurfsplan für
die Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese |
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Ein naturnaher
Ausbau bedarf großzügiger
Gestaltung und wechselnder Profilabmessungen und Böschungsneigungen
zur Herstellung der gewünschten Strukturvielfalt, wie
z. B. Flachwasserzonen und wechselfeuchte Standorte. Für
Darmbach, Wege und Freiflächen steht nördlich der
Kleingartenanlage eine Breite von ca.
60 m zur Verfügung, von denen ca. 20 m als Uferrandstreifen
veranschlagt werden.
Östlich der Kleingartenanlage
reduziert sich der Raum für Darmbach und Uferrandstreifen
auf 10 bis 25 Meter. In kurzen Engstellen wird das Ufer mit
Blocksteinen aus Granit oder Buntsandstein befestigt. Bachbegleitend
verläuft hier der Schnampelweg.
2. Bauabschnitt
Im Bereich des Schnampelweges sind noch etwa 65 m Bachverrohrung zu öffnen.
Der 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich ab Februar Halbjahr 2012 umgesetzt. (Förderbescheid liegt vor, Baumaßnahme wurde im November 2011 ausgeschrieben)
Der Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Heinrichstraße wurde von der Wasserbehörde mit dem Hinweis auf zu starke Eingriffe und den vorhandenen Bewuchs nicht genehmigt. Langfristig wird hier eine Gewässerentwicklung nach Osten durch Unterlassung von Ausbesserungsarbeiten an der Uferbefestigung ermöglicht.
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