Lichtwiese
Entwurfsplanung: Ingenieurbüro Zöller (†) und
Landschaftsarchitekturbüro Linke


Beabsichtigte Realisierungszeiten:
1. Bauabschnitt; Baubeginn 02.03.09; Fertigstellung 30.04.09
2. Bauabschnitt; geplante Realisierung 1. Jahreshälfte 2012

Neugestaltung

Ziel der Neugestaltung und Offenlegung des Darmbachs ist, die ökologische Situation und den Hochwasserschutz zu verbessern und ihn für Anlieger und Spaziergänger erlebbar zu machen. Der Abschnitt an der Lichtwiese umfasst den Darmbach zwischen Brücke Heinrichstraße und Einlauf in die vorhandene Verrohrung oberhalb der Kleingärten.
Die wasserrechtliche erforderliche Plangenehmigung wurde vom Regierungspräsidium am 03.04.2007 erteilt.

Die vorhandene Verrohrung im Bereich des Kleingärtnervereins und die unterhalb angrenzende Betonrinne soll über eine Länge von rd. 450 m naturnah ausgebaut werden. Es ist der Neubau einer Brücke bei der Kreuzung Schnampelweg und eines Steges bei der Kreuzung mit dem Fußweg zwischen Petersenstraße und Vivarium vorgesehen.

Es wurden im Bereich Lichtwiese zunächst mehrere Trassenvarianten betrachtet. Der Planungsbeirat hat empfohlen, dass die Variante mit dem geringstem Flächenverbrauch im Kleingartengelände weiter verfolgt werden soll.

Entwurfsplan Ausschnitt Kleingartenanlage
Ausschnitt Kleingartenanlage (wasserrechtliche Plangenehmigung)

Kleingartenanlage

Die ausgewählte Variante beansprucht die Fläche von 6 Kleingartenparzellen, die verlegt oder aufgegeben werden mussten, sowie kleinere Wege- und Grünflächen.
(siehe auch Frühere Planungsstufen)

Auslauf des Darmbaches nach der Kleingartenanlage
Auslauf des Darmbaches nach der Kleingartenanlage

Finanzierung

Für die Finanzierung der Gewässermaßnahme ist eine nahezu komplette Fremdfinanzierung vorgesehen.
Projekte zur Renaturierung von Bächen können aus dem Landesprogramm "Naturnahe Gewässer" und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe gefördert werden. Außerdem können Eigenleistungen bei der Bauleitung und durch Grundstücke eingebracht werden. Damit wurde eine Finanzierung außerhalb des städtischen Haushalts zu 90 % möglich.


1. Bauabschnitt
Schnampelweg bis Fußgängerbrücke

Da in den Jahren 2007 bis 2010 für das Renaturierungsprojekt im Landesprogramm Naturnahe Gewässer keine Mittel bereitstanden, wurde ein 1. Bauabschnitt gebildet, der aus vorhandenen Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe und Eigenleistungen finanziert ist.

 

Der 1. Bauabschnitt umfasst die Offenlegung im Kleingartenbereich und der anschließenden Wiese sowie die Renaturierung des tief eingeschnittenen betonierten Bachbetts.

 

Entwurfsplan für die Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese
Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese (wasserrechtliche Plangenehmigung)

Naturnaher Ausbau

Im Untersuchungsbereich ist der Darmbach stark anthropogen überformt, die Gewässerstruktur ist überwiegend naturfern. Die Gewässerstrukturgütekarte des Landes Hessen weist dem Darmbach im Planungsgebiet Strukturgüteklassen von 5 und 7 “stark bis vollständig verändert“ zu. (Es gibt 7 Strukturgüteklassen von 1 „naturnah, unverändert“ bis 7 „vollständig verändert“).

Die Bauwerke der vorhandenen Verrohrung werden am Ein- und Auslauf abgebrochen und auch die Verrohrung wird abgebrochen bzw. in dafür geeigneten Abschnitten verdämmt.

Der Lauf des Darmbachs wird zwischen Verrohrung und Heinrichstraße verlegt, die Bachsohle wird verbreitert und die Böschungen werden abgeflacht.

Die Ableitung des Bemessungshochwassers von Q = 4,5 m³/s erfordert bei einer mittleren Sohlbreite von 2,1 m, eine Gerinnetiefe von ca. 1,50 m und ein Sohlgefälle von I S =4,6 ‰.

Entwurfsplan für die Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese
Entwurfsplan für die Neugestaltung des Darmbachs im Bereich Lichtwiese

Ein naturnaher Ausbau bedarf großzügiger Gestaltung und wechselnder Profilabmessungen und Böschungsneigungen zur Herstellung der gewünschten Strukturvielfalt, wie z. B. Flachwasserzonen und wechselfeuchte Standorte. Für Darmbach, Wege und Freiflächen steht nördlich der Kleingartenanlage eine Breite von ca. 60 m zur Verfügung, von denen ca. 20 m als Uferrandstreifen veranschlagt werden.

Östlich der Kleingartenanlage reduziert sich der Raum für Darmbach und Uferrandstreifen auf 10 bis 25 Meter. In kurzen Engstellen wird das Ufer mit Blocksteinen aus Granit oder Buntsandstein befestigt. Bachbegleitend verläuft hier der Schnampelweg.

 


2. Bauabschnitt
Im Bereich des Schnampelweges sind noch etwa 65 m Bachverrohrung zu öffnen.

Der 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich ab Februar Halbjahr 2012 umgesetzt. (Förderbescheid liegt vor, Baumaßnahme wurde im November 2011 ausgeschrieben)

Der Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Heinrichstraße wurde von der Wasserbehörde mit dem Hinweis auf zu starke Eingriffe und den vorhandenen Bewuchs nicht genehmigt. Langfristig wird hier eine Gewässerentwicklung nach Osten durch Unterlassung von Ausbesserungsarbeiten an der Uferbefestigung ermöglicht.