Wirbel um Darmbach

Regierungspräsident: Rechtslage hat sich nicht geändert
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Ob die Offenlegung des Darmbaches ein sinnvolles Projekt ist oder eine zu kostspielige Verschönerung des Stadtbildes, darüber herrscht Uneinigkeit. Die Bürgerinitiative IG Abwasser etwa hat mit einer Klage gedroht. Nun erhält der Zwist neue Nahrung. Ein Mitarbeiter der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums(RP) hat in einem Zeitungsinterview erklärt, dass die
Behörde nie die Offenlegung gefordert habe, sondern lediglich, dass der Bach nicht mehr in die Kläranlage fließe. Es habe sich nicht um eine Anordnung an die Stadt gehandelt, sondern eine rechtliche "Interpretation" des Wasserhaushaltsgesetzes.

Bis 2012 plant die Stadt, den Darmbach für 8,4 Millionen Euro freizulegen und auf 1,6 Kilometern Länge sichtbar durch die City plätschern zu lassen. Stets hat die Stadt das Projekt mit der Anweisung des RP und dem Wasserhaushaltsgesetz begründet, wonach Bachläufe nicht mehr in Kläranlagen
geleitet werden dürfen.

Die FDP fordert nun eine "eindeutige" Klarstellung von Regierungspräsident und Parteifreund Gerold Dieke. Die Liberalen, so Fraktionschef Leif Blum, seien bei ihrer Zustimmung immer davon ausgegangen, dass es bei der Abklemmung des Darmsbachs von der Kläranlage um die "Erfüllung rechtlicher Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben" handele. Nach bisherigen Informationen, so Blum, habe es keinen Ermessensspielraum beim "Ob", nur beim "Wie" gegeben.

Offene Wegstrecke billiger

Die Etatlage Darmstadts ist schwierig. Das RP hat der Stadt Sparvorgaben von 17 Millionen Euro gemacht. Das Darmbachprojekt hat Baudezernent Dieter Wenzel (SPD) immer damit gerechtfertigt, dass jährlich 2,7 Millionen Euro Abwasserkosten gespart würden. Regierungspräsident Dieke betont, dass sich an der Sachlage nichts geändert habe. Die Einleitung vermeidbaren Fremdwassers ins kommunale Abwassernetz sei nicht zulässig, die Stadt rechtlich verpflichtet, den Darmbach vom Kanalsystem abzuklemmen und den Wirkungsgrad der Abwasserreinigung zu erhöhen. Wegen der Finanzlage sei der Stadt ein großzügig bemessener Zeitraum zur "Abklemmung" eingeräumt worden.
Auf eine förmliche Anordnung habe er verzichtet, weil die Stadt deutlich gemacht habe, dass sie die Vorschriften einhalten werde.

Die Offenlegung und städtebauliche Gestaltung werde von seiner Behörde begrüßt, so Dieke, sei aber nicht gefordert worden. Stadtpressesprecherin Sigrid Dreiseitel ergänzt, dass im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und aus Gestaltungs- und Kostengründen vorrangig
offene Gewässerstrecken umgesetzt würden. Die Grünen haben für Januar eineöffentliche Sondersitzung des Planungsbeirates beantragt, um erneut die Bürger zu informieren.

Von Astrid Ludwig

Frankfurter Rundschau v. 11.12.2007