Wirbel um Darmbach
Regierungspräsident: Rechtslage hat sich nicht geändert
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Ob die Offenlegung des Darmbaches ein sinnvolles Projekt ist oder eine zu
kostspielige Verschönerung des Stadtbildes, darüber herrscht Uneinigkeit.
Die Bürgerinitiative IG Abwasser etwa hat mit einer Klage gedroht. Nun
erhält der Zwist neue Nahrung. Ein Mitarbeiter der Oberen Wasserbehörde des
Regierungspräsidiums(RP) hat in einem Zeitungsinterview erklärt, dass die
Behörde nie die Offenlegung gefordert habe, sondern lediglich, dass der Bach
nicht mehr in die Kläranlage fließe. Es habe sich nicht um eine Anordnung an
die Stadt gehandelt, sondern eine rechtliche "Interpretation" des
Wasserhaushaltsgesetzes.
Bis 2012 plant die Stadt, den Darmbach für 8,4 Millionen Euro freizulegen
und auf 1,6 Kilometern Länge sichtbar durch die City plätschern zu lassen.
Stets hat die Stadt das Projekt mit der Anweisung des RP und dem
Wasserhaushaltsgesetz begründet, wonach Bachläufe nicht mehr in Kläranlagen
geleitet werden dürfen.
Die FDP fordert nun eine "eindeutige" Klarstellung von Regierungspräsident
und Parteifreund Gerold Dieke. Die Liberalen, so Fraktionschef Leif Blum,
seien bei ihrer Zustimmung immer davon ausgegangen, dass es bei der
Abklemmung des Darmsbachs von der Kläranlage um die "Erfüllung rechtlicher
Anforderungen und gesetzlicher Vorgaben" handele. Nach bisherigen
Informationen, so Blum, habe es keinen Ermessensspielraum beim "Ob", nur
beim "Wie" gegeben.
Offene Wegstrecke billiger
Die Etatlage Darmstadts ist schwierig. Das RP hat der Stadt Sparvorgaben von
17 Millionen Euro gemacht. Das Darmbachprojekt hat Baudezernent Dieter
Wenzel (SPD) immer damit gerechtfertigt, dass jährlich 2,7 Millionen Euro
Abwasserkosten gespart würden. Regierungspräsident Dieke betont, dass sich
an der Sachlage nichts geändert habe. Die Einleitung vermeidbaren
Fremdwassers ins kommunale Abwassernetz sei nicht zulässig, die Stadt
rechtlich verpflichtet, den Darmbach vom Kanalsystem abzuklemmen und den
Wirkungsgrad der Abwasserreinigung zu erhöhen. Wegen der Finanzlage sei der
Stadt ein großzügig bemessener Zeitraum zur "Abklemmung" eingeräumt worden.
Auf eine förmliche Anordnung habe er verzichtet, weil die Stadt deutlich
gemacht habe, dass sie die Vorschriften einhalten werde.
Die Offenlegung und städtebauliche Gestaltung werde von seiner Behörde
begrüßt, so Dieke, sei aber nicht gefordert worden. Stadtpressesprecherin
Sigrid Dreiseitel ergänzt, dass im Sinne der Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie und aus Gestaltungs- und Kostengründen vorrangig
offene Gewässerstrecken umgesetzt würden. Die Grünen haben für Januar eineöffentliche Sondersitzung des Planungsbeirates beantragt, um erneut die
Bürger zu informieren.
Von Astrid Ludwig

Frankfurter Rundschau v. 11.12.2007
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